Obligatorische externe Qualitätskontrolle

Externe Qualitätskontrolle der FAMH

(obligatorisch für Mitglieder der FAMH)

Gemäss Standesordnung der FAMH müssen die Mitglieder der FAMH zusätzlich zu den von der QUALAB verlangten Ringversuchen für alle von ihnen verrechneten Analysen laufend an einer von der FAMH anerkannten externen Qualitätskontrolle teilnehmen (sofern eine solche Kontrolle existiert) und die entsprechenden Zertifikate und Resultate auf Verlangen der FAMH vorlegen können.

Externe Qualitätskontrolle der QUALAB

(obligatorisch für alle medizinischen Laboratorien)

Die QUALAB hält in einer Liste "Obligatorische Qualitätskontrolle" diejenigen Analysen der Analysenliste fest, für die eine externe Qualitätskontrolle gemäss Qualitätssicherungsvertrag und -konzept obligatorisch ist. Jedes Labor muss für die von ihm verrechneten Analysen dieser Liste jährlich an mindestens 4 Ringversuchen teilnehmen und die entsprechenden Zertifikate und Resultate auf Verlangen der QUALAB vorlegen können. Spezialanordnungen für medizinisch-genetische Laboratorien.

QUALAB: Obligatorische Qualitätskontrolle 
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