Die FAMH wird regelmässig von eidgenössischen Behörden aufgefordert, im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren ihre Meinung über Neu- oder Revisionsprojekte von Gesetzen, Verordnungen oder anderen Gesetzesbestimmungen mitzuteilen. Die Mitglieder der FAMH können ihre Meinung und Kommentare an info@famh.ch zu Handen des FAMH-Vorstandes übermitteln, bis 15 Tage vor Ende der Vernehmlassung.
Die Berichte der Vernehmlassungen werden auf folgender Adresse publiziert:
www.admin.ch/ch/f/gg/pc/past.html.