Reglement zur FAMH-Titelführung

  1. Die FAMH verleiht auf Antrag des Fachausschusses den Titel
    Spezialist/Spezialistin für labormedizinische Analytik FAMH
    an Kandidaten, welche die Bedingungen des Weiterbildungsprogramms zum Leiter medizinischer Laboratorien vollumfänglich erfüllen. Der Titelträger weist sich dadurch über ein umfassendes Fachwissen auf dem Gebiet der labormedizinischen Analytik aus.
  2. Das Führen des Titels ist zeitlich nicht begrenzt (mit Ausnahme der ‘ad functionem’-Titel), verpflichtet jedoch den Titelträger zu ständiger Fortbildung, insbesondere in jenen Fachgebieten, für die der Titel erteilt worden ist.
  3. Der Erwerb eines FAMH-Titels setzt die obligatorische Mitgliedschaft im FAMH-Verband nicht voraus.
  4. Bei jeder offiziellen Ausschreibung des Titels müssen die Bezeichnungen gemäss Weiterbildungsprogramm, Punkt 2.1 und 2.2 eingehalten werden.
  5. Die gleichzeitige Führung des FAMH-Titels mit anderen Titeln ist zulässig.
  6. Die FAMH überwacht die Einhaltung der Vorschriften des vorliegenden Reglements zur Titelführung und ist für deren Durchsetzung verantwortlich.

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