Pressemitteilung
Die FAMH lehnt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Verhandlung der Tarife der Analysenliste) ab und teilt damit die Befürchtungen des Bundesrates und der Kantone.
Bern, 18. Juni - Der Verband der medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH) lehnt die Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zur Verhandlung der Tarife der Analysenliste (AL), wie sie am 1. Mai 2024 vom Bundesrat (24.037) vorgelegt wurde, klar ab. Die Vorlage, die auf die Motion 17.3969 der SGK-S zurückgeht, schlägt vor, die Zuständigkeit des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) für den tariflichen Teil der Analysenliste durch Tarifverhandlungen zwischen Leistungserbringern und Versicherern zu ersetzen.
Eine ineffiziente Vorlage
Indem die Vorlage einen weiteren Schritt in den Prozess der Einführung neuer Leistungen in die Analysenliste integriert, ist sie mit dem ursprünglichen Ziel, die Innovation zu fördern, unvereinbar. Sie löst die eigentlichen Probleme für die rasche Einführung neuer Leistungen in die AL nicht. Insbesondere bleibt die Schwierigkeit bestehen, die WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) im Bereich der Analysen zu überprüfen. Somit wird diese Vorlage die Fristen für die Einführung neuer Analysen weder verbessern noch die Innovation fördern.
Eine nicht umsetzbare Vorlage
Abgesehen davon, dass das Projekt sein Hauptziel verfehlt, ist es für die verschreibenden Ärzte, die Leistungserbringer und die Versicherer nicht handhabbar. Bei über 1'250 Analysen und 26 verschiedenen kantonalen Systemen würde die Umsetzung des Projekts zu einer Vielzahl von Verträgen führen, die unmöglich innerhalb einer angemessenen Frist ratifiziert werden könnten.
Gefährliche Vorlage für die Qualität des Gesundheitssystems
Die Beispiele des TARMED und der physiotherapeutischen Leistungen zeigen, dass Blockaden in den Tarifverhandlungen häufig vorkommen. Während sie auf den Abschluss der Verträge warten, werden die Patienten ein erhöhtes Risiko von Verzögerungen oder Fehldiagnosen, zusätzliche Kosten und eine tiefere Qualität der Versorgung hinnehmen müssen.
Mit dem laufenden Projekt transAL-2, das 2025 abgeschlossen sein wird, und der geplanten linearen Senkung der Tarife ab 2022 sind bereits Massnahmen zur Erreichung des Ziels der Tarifanpassung vorhanden.
So ist die FAMH der Ansicht, dass diese Gesetzesänderung nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich für die Qualität der Patientenversorgung ist. Die Labormedizin ist eine Schlüsseldisziplin, mit der Kosten gesenkt und unwirksame Behandlungen vermieden werden können. Sie liefert bis zu 70% der entscheidenden medizinischen Informationen, obwohl sie nur 2-3% der Kosten im Gesundheitswesen verursacht. Dieser Gesetzesentwurf wird sie schwächen. Die FAMH lehnt ihn daher entschieden ab und hofft, dass der bereits laufende Prozess zur Anpassung der Tarife (transAL-2) schnell voranschreitet.