FAMH wehrt sich gegen Aushöhlung des Territorialitätsprinzips


Solothurn, 16. Februar 2015. Die medizinischen Laboratorien der Schweiz sind gegen die geplanten Anpassungen der Bestimmungen mit internationalem Bezug im Rahmen der Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Der Bund möchte unter anderem die grenzüberschreitende Zusammenarbeit institutionalisieren, was das Territorialitätsprinzip torpediert. Er gefährdet dadurch die Qualität der medizinischen Versorgung, ohne einen Vorteil auf monetärer Seite zu bringen.


Gestern ging die Vernehmlassungsfrist zur „Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung – Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug“ zu Ende. Die Revision will unter anderem die Kostenübernahme von Leistungen im grenznahen Ausland ermöglichen. Die FAMH ist gegen das Vorhaben, weil damit das Territorialitätsprinzip – eines der grundlegenden qualitätssichernden Instrumente des Schweizer Gesundheitswesens – torpediert wird.

 

Territorialitätsprinzip sichert hohe Qualität und schützt Privatsphäre

Das Territorialitätsprinzip ist ein zentraler Grundsatz der schweizerischen Krankenpflegeversicherung, denn es stellt sicher, dass Krankenversicherer ihre Abgeltungen nur an jene Leistungserbringer leisten, welche den vorgeschriebenen qualitativen und wirtschaftlichen Anforderungen entsprechen. Die Untergrabung dieses Prinzips ohne adäquate Ausgleichsmassnahmen zur Qualitätssicherung werden sich über kurz oder lang negativ auf die heute hohe Qualität des Schweizer Gesundheitswesens auswirken. Die FAMH betont in ihrer Stellungnahme zuhanden des BAG daher auch, dass ohne entsprechende Massnahmen ein Dammbruch in Sachen Qualitätssicherung im Schweizer Gesundheitswesen droht.

Neben der Qualität schützt das Territorialitätsprinzip auch die Privatsphäre von Schweizer Patientinnen und Patienten. Über oftmals hoch sensible Daten, welche von Leistungserbringern im Ausland erhoben und gespeichert werden, verliert der Versicherte jegliche Kontrolle.

 

Geplante Änderungen bringen keine Vorteile

Die geplanten Änderungen bergen nicht nur Gefahren, sie bringen auch keine ersichtlichen Vorteile. Der erläuternde Bericht hält beispielsweise mehrfach fest, dass das Angebot auf geringes Interesse bei Schweizer Patientinnen und Patienten stiess und dass keine kostensenkenden Auswirkungen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nachgewiesen werden konnten. Zusammengefasst lässt sich daher sagen, dass die geplanten Änderungen Gefahren bergen, ohne dass ein Mehrwert für Schweizer Versicherte ausgemacht werden kann. Die FAMH lehnt die Vorlage daher in dieser Form ab.

 

Pressemitteilung


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