Fortbildungspflicht 2021


Die Covid-19-Krise verunmöglicht auch im 2021 die Durchführung von vielen Kongressen, Fortbildungsveranstaltungen und Kursen. Die meisten FAMH Titelträgerinnen und Titelträger werden auch im laufenden Jahr nicht in der Lage, ihrer Fortbildungspflicht vollständig nachzukommen.

 

Die Laborkommission SAMW hat deshalb auf Antrag und Beurteilung des Fachausschusses der FAMH auch für das Jahr 2021 entschieden, die Fortbildungspflicht gemäss Fortbildungsreglement 5.1.2.2 Kurse/Seminare/Vorträge sowohl über allgemeine Themen der Labormedizin wie über fachspezifische Themen (50 Stunden, testatpflichtig) zu halbieren, also auf 25 Stunden zu reduzieren.

 

Konkret können alle FAMH Titelträgerinnen und Titelträger für das Jahr 2021 einen Eintrag in ihrem individuellen Fortbildungsprotokoll («Gutschrift Covid-19») im Umfang von 25 Credits machen. Dieser Eintrag kann wie eine Veranstaltung individuell genutzt werden (z.B. als Fortbildung in einem bestimmten Fachgebiet).

 

Ebenso können im 2021 – wie bereits im 2020 – verbleibende 25 Stunden der Kategorie 5.1.2.2 Kurse/Seminare/Vorträge über zusätzliche 25 Stunden 5.1.2.1 Selbststudium kompensiert werden können.


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