Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2


Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/regelung-krankenversicherung.html

 

Aufgrund der Beschleunigung der Covid-19 Pandemie wird die Regelung der Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2 und der damit verbundenen Leistungen angepasst. Ab dem 2. November 2020 werden neu gemäss Covid-19-Verordnung 3 auch die Kosten der immunologischen Analyse auf Sars-CoV-2 Antigene bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG vom 28. Oktober 2020 erfüllen, durch den Bund übernommen. Die Analyse auf das Sars-CoV-2 Antigen mittels Schnelltest darf in Arztpraxen, Laboratorien, Apotheken, Spitälern und in vom Kanton oder in dessen Auftrag betriebenen Testzentren durchgeführt werden. Bis am 1. November 2020 gilt noch die Regelung der Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2 gemäss dem Faktenblatt vom 18. September 2020.

 


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