Die Mitgliedsorganisationen der QUALAB haben nach einem mehrjährigen Prozess eine neue strukturelle und juristische Basis für die QUALAB erarbeitet. Die QUALAB ist heute, in ihrer aktuellen Form, rechtlich gesehen, eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 OR und damit ohne Rechtsfähigkeit.
Nach der Klärung der Rechtslage durch ein Rechtsgutachten entschied der Vorstand, die QUALAB neu auf die Rechtsgrundlage eines Vereins zu stellen. Damit erlangt die QUALAB Rechtspersönlichkeit.
Der Vorstand der FAMH hat dieser neuen Aufbau-, Ablauf und Finanzierungsstruktur in der Vernehmlassungsphase zugestimmt. Sie bildet die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Arbeit der QUALAB.
Sie finden die relevanten Unterlagen zur Sache auf unserer Website mit Ihrem Login unter Dateiaustausch > GV-Unterlagen-AG-documentation > 2019.11.28-QUALAB zur Einsicht. Es empfiehlt sich, zuerst das Dokument «Zusammenfassung zuhanden der Entscheidungsgremien von QUALAB» zu lesen, um eine Übersicht zu gewinnen. Sie können gerne Rückmeldung zu diesen Unterlagen geben (Frist: 15. Dezember 2019).
Was die Finanzierung betrifft, so unterscheidet der Verein QUALAB zwischen Kosten, die durch den Tarif der Analysenliste (AL) gedeckt sind, und solchen, die es nicht sind. Der Aufwand der Laboratorien für die Durchführung der Ringversuche und der internen Qualitätskontrolle ist bei der Kalkulation der AL-Tarife berücksichtigt worden und somit bereits finanziert.