FAMH - QUALAB


Die Mitgliedsorganisationen der QUALAB haben nach einem mehrjährigen Prozess eine neue strukturelle und juristische Basis für die QUALAB erarbeitet. Die QUALAB ist heute, in ihrer aktuellen Form, rechtlich gesehen, eine einfache Gesellschaft gemäss Art. 530 OR und damit ohne Rechts­fähigkeit.

 

Nach der Klärung der Rechtslage durch ein Rechtsgutachten entschied der Vorstand, die QUALAB neu auf die Rechtsgrundlage eines Vereins zu stellen. Damit erlangt die QUALAB Rechtspersönlichkeit.

 

Der Vorstand der FAMH hat dieser neuen Aufbau-, Ablauf und Finanzierungsstruktur in der Vernehmlassungsphase zugestimmt. Sie bildet die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Arbeit der QUALAB.

 

Sie finden die relevanten Unterlagen zur Sache auf unserer Website mit Ihrem Login unter Dateiaustausch > GV-Unterlagen-AG-documentation > 2019.11.28-QUALAB zur Einsicht. Es empfiehlt sich, zuerst das Dokument «Zusammenfassung zuhanden der Entscheidungsgremien von QUALAB» zu lesen, um eine Übersicht zu gewinnen. Sie können gerne Rückmeldung zu diesen Unterlagen geben (Frist: 15. Dezember 2019).

 

Was die Finanzierung betrifft, so unterscheidet der Verein QUALAB zwischen Kosten, die durch den Tarif der Analysenliste (AL) gedeckt sind, und solchen, die es nicht sind. Der Aufwand der Laborato­rien für die Durchführung der Ringversuche und der internen Qualitätskontrolle ist bei der Kalkula­tion der AL-Tarife berücksichtigt worden und somit bereits finanziert.

 

  • Mitgliederbeiträge: Der übrige Arbeitsaufwand wird aus Mitgliederbeiträgen des Vereins QUALAB finanziert. Die zu erwarteten Mitgliederbeiträge belaufen sich jährlich auf ca. CHF 60'000.- und werden von den Mitgliederverbänden gemeinsam getragen, so auch der FAMH.
  • Registrierungsgebühr: Zur Mitfinanzierung der Raum-, Personal- und Infrastrukturkosten des Ver­eins QUALAB sowie aller weiteren Kosten der Geschäftsstelle und des Präsidiums, welche im Zusammenhang mit der Betreuung des QUALAB-Konzepts und der Durchführung der Qualitäts­sicherungsverträge anfallen, wird bei den Laboratorien ein Beitrag erhoben. Die QUALAB erhebt den Beitrag der Laboratorien in Form einer jährlichen Gebühr (Vignette) im Zuge der Registrie­rung für die externe Qualitätskontrolle. Die jährliche Gebühr beträgt CHF 40 (dies entspricht einem auf die heutigen Verhältnisse angepassten Betrag der bereits heute bei den Laboratorien durch die Qualitätskontrollzentren (Ringversuche) erhoben wird).

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