SARS-CoV-2: Ab dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests


Ab dem 25. Juni 2020 übernimmt der Bund sämtliche Kosten für Tests und vereinfacht damit das System. Bisher wurden die Kosten für die Virustests zum Teil von den Krankenversicherungen und zum Teil von den Kantonen übernommen. Diese Regelung hat dazu geführt, dass nicht alle Patientinnen und Patienten gleich behandelt wurden: Wenn die Kosten von der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen wurden, fielen für die Testpersonen Franchise und Selbstbehalt an. Übernahmen dagegen die Kantone die Tests, dann fielen für die Testpersonen keine Kosten an. Damit bestand die Gefahr, dass Personen sich nicht testen lassen, wenn sie die Kosten für den Test selber tragen müssen. Auch die Taskforce Wissenschaft Covid-19 des Bundes empfiehlt eine Kostenübernahme durch den Bund.

 

Der Bund übernimmt die Kosten sowohl für Tests auf Infektion mit dem Coronavirus, wie auch die serologischen Tests zum Nachweis von Antikörpern. Den Test auf das SARS-Coronavirus-2 vergütet der Bund mit einer Pauschale von 169, jenen für den Antikörpernachweis mit 113 Franken. Dabei gelten die Testkriterien des Bundesamts für Gesundheit. Serologische Tests werden derzeit noch nicht empfohlen.

 

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