Startschuss zur Einführung des elektronischen Patientendossiers


Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. März 2017 die Verordnungen zum Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier verabschiedet. Gesetz und Umsetzungsbestimmungen treten am 15. April 2017 in Kraft. Spitäler haben ab dann drei Jahre Zeit, um das elektronische Patientendossier einzuführen. Die ersten Patientinnen und Patienten sollten in der zweiten Hälfte 2018 ein elektronisches Patientendossier eröffnen können.

 

Mehr Informationen unter: https://www.e-health-suisse.ch/elektronisches-patientendossier.html

 


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