Update: Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2


Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/regelung-krankenversicherung.html#1314511808

 

Der Bund übernimmt bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllen, seit dem 25. Juni 2020 die Kosten der ambulant durchgeführten molekularbiologischen Analysen (z.B. PCR) und der immunologischen (serologischen) Analysen auf Antikörper sowie seit dem 2. November 2020 zusätzlich jene der immunologischen Analysen auf Sars-CoV-2 Antigene und der Schnelltests auf Sars-CoV-2.

 

Ab dem 28. Januar 2021 übernimmt der Bund die Kosten der Analysen auf Sars-CoV-2, die zum Schutz von besonders gefährdeten Personen oder in gezielten Gruppen in Situationen mit erhöhtem Übertragungsrisiko durchgeführt werden. Zudem wird der Kreis der zugelassenen Leistungserbringer erweitert auf Alters- und Pflegeheime, Organisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause sowie sozialmedizinische Institutionen.

 


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