Update: Kostenübernahme der Analysen auf Sars-CoV-2


Quelle: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/regelung-krankenversicherung.html

Der Bund übernimmt bei Personen, welche die Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG erfüllen, seit dem 25. Juni 2020 die Kosten der ambulant durchgeführten molekularbiologischen Analysen (z.B. PCR) und der immunologischen (serologischen) Analysen auf Antikörper sowie seit dem 2. November 2020 zusätzlich jene der immunologischen Analysen auf Sars-CoV-2 Antigene und der Schnelltests auf Sars-CoV-2. Ab dem 21. Dezember 2020 dürfen Sars-CoV-2-Schnelltests ausserhalb der Verdachts-, Beprobungs- und Meldekriterien des BAG vom 18. Dezember 2020 durchgeführt werden. Die Kosten der Analysen (und der damit verbundenen Leistungen), welche ausserhalb der Beprobungskriterien des BAG durchgeführt werden, werden nicht vom Bund übernommen, sondern müssen von der verlangenden Person / Institution getragen werden.


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