Vorschriften zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht


Per 1. Januar 2020 gelten die neuen Vorschriften zu Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht. Ab dann ist das BAG für den Vollzug dieser Vorschriften zuständig.

Das BAG hat eine Auswahl von häufig gestellten Fragen und deren Antworten zur Integrität, Transparenz und Weitergabepflicht zusammengestellt. Darunter sind auch Fragen und Anworten zum Bereich der Labormedizin enthalten: https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/gesetze-und-bewilligungen/gesuche-bewilligungen/itw-geldwerte-anreize/faq-itw.html


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