Arbeitsgesetz (ArG)

Arbeitsgesetz (ArG)

Pikettdienst: Mitteilung des seco (November 2004)

Das seco verzichtet im jetzigen Zeitpunkt auf die Anrechnung des Pikettdienstes mit kurzer Interventionszeit als Arbeitszeit und wird seine Wegleitung entsprechend anpassen. Das Problem wird jedoch im Laufe dieses Jahres 2005 wieder aufgegriffen.  


Nacht- und Sonntagsarbeit

Der von der FAMH gestellte Antrag auf Aufnahme der medizinisch-analytischen Laboratorien in die Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (welche Sonderbestimmungen für bestimmte Gruppen von Betrieben oder Arbeitnehmern vorsieht) wurde angenommen. Die Laboratorien werden ab Inkrafttreten dieser revidierten Verordnung (ArGV 2) gleich behandelt wie Spitäler und Kliniken und von der Bewilligungspflicht für Nacht- und Sonntagsarbeit befreit.

Um den Laboratorien bis zum Inkrafttreten der revidierten Verordnung die Gesetzeskonformität zu garantieren, hat die FAMH ebenfalls eine Globalbewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit beantragt. Diese Globalbewilligung wurde im März 2004 gewährt, mit rückwirkender Wirkung per 1. Januar 2004 (siehe unten).

Die FAMH wurde in ihren Bemühungen tatkräftig und effizient von labmed unterstützt.
Globalbewilligung für Nacht- und Sonntagsarbeit für medizinische Labors
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