Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV)

Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (ESV)

Am 1. Juni 2012 sind die Änderungen der Verordnung über den Umgang mit Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung, ESV) in Kraft getreten. Diese regeln den beabsichtigten Umgang mit gentechnisch veränderten oder pathogenen Organismen in geschlossenen Systemen wie Laboratorien (Forschung, Diagnostik), Produktionsanlagen, Gewächshäusern und Tierställen.

Verordnung vom 9. Mai 2012 über den Umgang m it Organismen in geschlossenen Systemen (Einschliessungsverordnung ESV)

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