Übergangsbestimmungen des FAMH-Weiterbildungsreglements

Wer sich bei Inkrafttreten des Reglements vom 1.1.2013 in der Weiterbildung nach dem bisherigen Reglement vom 01.03.2001 befindet, schliesst die Weiterbildung nach bisherigem Recht ab.

Die Titelverleihung erfolgt nach bisherigem Reglement. In Zweifelsfällen entscheidet der Fachausschuss FAMH endgültig.

 

Träger eines altrechtlichen monodisziplinären Titels haben die Möglichkeit bis zum 31.12.2017, die Zusatzbezeichnungen in der Basisdiagnostik der anderen Fächer im Nachhinein zu erlangen, sofern sie die hierfür notwendigen fachlichen und zeitlichen  Voraussetzungen bereits im Rahmen der absolvierten Weiterbildung erfüllt haben oder nachträglich erfüllen. In diesen Fällen muss/müssen die Prüfung(en) über das Nebenfach oder die Nebenfächer abgelegt werden und führt zur Zusatzbezeichnung zum Schwerpunktfach (2.1.2.)

 

Die Durchführung der fachspezifischen molekularbiologischen Analysen in nicht-genetischen Fachgebieten ist seit 01.03.2001 integrierender Bestandteil der Weiterbildung.