Personen, welche die Bedingungen von Art. 3 Abs. 1 der Statuten der FAMH erfüllen, können beantragen, Mitglied in der FAMH zu werden. Die Mitgliederbeiträge sind 400 Franken für ein Einzelmitglied, plus 2'000 Franken für Laborvertreter (Laborbeitrag, 1 Vertreter obligatorisch pro Labor). Ein Labor kann mehrere Einzelmitglieder haben, aber nur einen Laborvertreter.
Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes und der Unterstützung von 2 Paten, die Mitglieder der FAMH sind.
Die Unterlagen für die Aufnahme (Aufnahmegesuch, Statuten und Standesordnung, Mitgliederliste) können vom Generalsekretariat der FAMH angefordert werden (info@famh.ch).
Das Aufnahmegesuch kann auch heruntergeladen werden. Dazu klicken Sie auf:
Aufnahmegesuch