Richtlinie zur Anerkennung von Kursen für die Fortbildung für FAMH-Titelträger und die Zuordnung von anrechenbaren Stunden (Credits)
Grundlage: "Reglement zum Spezialisten für Labormedizinische Analytik FAMH" (§ 7.1) und "Reglement der Fortbildung für FAMH-Titelträger" der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW). 1 Credit = 1 Stunde.
Um die Anerkennung von Kursen und die Zuordnung von anrechenbaren Stunden (Credits) für die Fortbildung von FAMH-Titelträgern zu vereinfachen, hat der Fachausschuss FAMH folgendes beschlossen:
Veranstaltung | Credits | Maxima | ||
Labormedizinische Kurse, veranstaltet durch Berufsverbände, Fachgesellschaften, Universitätsinstitute, Spitäler, Laboratorien und Diagnostikindustrie. | effektive Stunden | 6 Std. pro Tag, 3 Std. pro ½-Tag |
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Führungskurse (Laborführung, Personalführung, etc.) | idem | idem | ||
Selber gegebene Kurse (inkl. Vorbereitung) Die Gesamtzahl dieser Credits kann 25 Std. pro Jahr nicht überschreiten (50% des Jahrestotales). |
3 Std. pro gegebene Stunde (nur einmal pro gleichen Kurs) |
25 Std. pro Jahr | ||
Kurse auf Internet (die Kurse müssen interaktiv sein und eine persönliche Bestätigung muss abgegeben werden) Die Gesamtzahl dieser Credits kann 10 Std. pro Jahr nicht überschreiten (20% des Jahrestotales). |
effektive Stunden | 10 Std. pro Jahr | ||
Kommissionssitzungen für Mitglieder oder Personen, die als wissenschaftliche Experten eingesetzt werden (Fachausschuss FAMH, REVAL, ALK, QUALAB, wissenschaftliche Kommissionen der Fachgesellschaften) Die Gesamtzahl dieser Credits kann 10 Stunden pro Jahr nicht überschreiten (20% des Jahrestotales) |
effektive Stunden | 10 Std. pro Jahr | ||
Interne Verwaltungs- und Führungssitzungen der Institute und Laboratorien | nicht anerkannt | |||
Aktivitäten im Rahmen der Akkreditierung | nicht anerkannt | |||
Publikationen von wissenschaftlichen oder didaktischen Artikel | nicht anerkannt | |||
Wissenschaftliche Expertisen | nicht anerkannt | |||
Ausstellungen der Diagnostik- und Geräteindustrie | nicht anerkannt |
6. Die vorliegende Richtlinie wird den FAMH-Titelträgern übermittelt und auf der Webseite der FAMH publiziert.
Der Fachausschuss FAMH
8.9.2005